Nach Eingang Ihres Antrags auf Mitgliedschaft senden wir Ihnen per Post das SEPA-Lastschriftmandat zur automatischen Abbuchung des fälligen Betrags zu. Sie können den fälligen Betrag auch nach Rechnungsstellung überweisen.
Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Beiträgen bis zu 200 Euro akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug als Beleg. Für Summen über 200 Euro erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zugesandt.